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		<title><![CDATA[Des Anwalts Stammtisch]]></title>
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		<description><![CDATA[Über Sinn oder Unsinn heutiger Zeit]]></description>
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			<title><![CDATA[Rückforderung von Anstandsschenkungen]]></title>
			<author><![CDATA[]]></author>
			<category domain="http://www.mein-lieblingsanwalt.de/blog/index.php?category="><![CDATA[]]></category>
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			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000009"><blockquote><blockquote><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"><span class="imUl">Anstandsschenkungen sichern</span></span></div></blockquote><blockquote><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Das OLG Celle hat dieses Jahr eine vielbeachtete Entscheidung (Urteil vom 13.02.2020, 6 U 76/19) im Schenkungsrecht getroffen. Über 9 bzw. 11 Jahre klang zahlte eine Großmutter monatlich 50 Euro auf hierfür extra eingerichtete Sparkonten ihrer beiden Enkel seit deren Geburt ein – bis sie schließlich selbst vollstationär in einer Pflegeeinrichtung betreut werden musste. Aus ihrem Vermögen und ihre 1.250 € hohe Altersrente konnte sie die von ihr gesetzlich zu übernehmenden anteiligen Heimkosten nicht aufbringen. Der Sozialleistungsträger übernahm die übrigen Kosten forderte dann aber von den beiden Enkeln die auf deren Sparkonten gezahlten Beträge heraus bzw. zurück. Gesetzlich können Schenkungen grundsätzlich im Falle unverschuldeter Unfähigkeit, den eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, widerrufen und sodann die Leistungen zurückgefordert werden, soweit sie nicht über 10 Jahre zurück liegen. Dieser grundsätzliche Anspruch geht auf den Sozialhilfeträger über, soweit er Leistungen erbringt der Sozialhilfe erbringt.</span></div></blockquote><blockquote><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> &nbsp;</span></div></blockquote><blockquote><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Widerruf und Rückforderung sind aber ausgeschlossen, wenn es sich um sogenannte Pflicht- oder Anstandsschenkungen handelt (§ 534 BGB). Das sind solche, mit der einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprochen wird. Es geht im vorliegenden Fall also um die Frage, ob diese Ausnahmevorschrift hier eingreifen kann. Während das untergeordnete Landgericht (LG Hannover, 13. September 2019, Az: 6 O 270/18) hier noch eine Anstandsschenkung annahm, sah das OLG Celle dies nun anders. Zum Kapitalaufbau geleisteten Zahlungen an die Enkel stellten seiner Ansicht nach keine sittlich gebotene Pflicht- oder Anstandsschenkung dar. Anlassbezogene Geschenke zu Weihnachten oder zum Geburtstag seien zwar anders zu bewerten. Hier spreche aber schon die Summe der jährlich geleisteten Beträge in Anbetracht der finanziellen Verhältnisse der Großmutter gegen ein dem Anstand entsprechendes Gelegenheitsgeschenk. Auch der Zweck – nach Ansicht des OLG Celle: Kapitalaufbau - &nbsp;solle gegen einen derartigen sittlichen Charakter der Zahlungen sprechen, da diese gerade nicht als Taschengeld an die Enkel geleistet wurden.</span></div></blockquote><blockquote><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> &nbsp;</span></div></blockquote><blockquote><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Nicht nur das untergeordnete Landgericht (LG Hannover) ordnete die Leistungen indes juristisch anders ein, auch das Landgericht &nbsp;Aachen (Urteil vom 14. Februar 2017, 3 S 127/16) sah in einem ähnlichen Fall (dort Taschengeldzahlungen) als relevant an, dass es tatsächlich heute üblicher Weise so ist, wenn Großeltern ihren Enkeln ein Taschengeld oder sonstige Leistungen monatlich zukommen lassen. Nach letzteren Meinungen sei immer auch zu berücksichtigen, ob bei Beginn der jeweiligen Zuwendungen nicht absehbar war, dass der Schenkende einmal pflegebedürftig werden würde. Das OLG Celle meint nun, hierauf käme es aber für die Anwendung von § 534 BGB &nbsp;nicht an.</span></div></blockquote><blockquote><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> &nbsp;</span></div></blockquote><blockquote><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Diese Auseinandersetzungen zeigen, dass die Rechtsprechung gerade zu der Ausnahmevorschrift der Anstandsgeschenke im Falle von Widerrufen oder Rückforderungen von Sozialleistungsträger jeweils uneinheitlich ist und in jeden Fall mehrere juristische Argumente für oder gegen die Anwendung der Ausnahmevorschrift gefunden werden können.</span></div></blockquote><blockquote><div><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Großeltern unter meinen Mandanten wenden zutreffend ein, dass es ihrer Meinung nach sittlich geboten ist, eigene Kinder und insbesondere noch eigene Enkel bei Kapitalaufbau unterstützen. Sie betrachten dies einerseits als Vermächtnis, umso mehr als dass damit auch eigene Wertvorstellungen an Abkömmlinge weitergegeben werden. Eine "sittliche Pflicht" i.S.d. § 534 BGB entsteht, wenn aus den besonderen Umständen des Einzelfalls, auch aus Vermögens- und Lebensstellung der Beteiligten sowie aus ihren persönlichen Beziehungen eine angemessene Belohnung zu erwarten ist, anderenfalls man das Ausbleiben der Belohnung sittlich anstößig erscheint. Dabei - so gibt der Bundesgerichtshof vor - &nbsp;"...ist auf die Ansichten und Gepflogenheiten sozialer Gleichgestellter abzustellen, insbesondere darauf, ob die Unterlassung des Geschenks zu einer Einbuße an Achtung in diesem Personenkreis führen würde." Aus den genannten rechtlichen Auseinandersetzungen folgt für großelterliche Verfügungen, dass es hilfreich sein kann, wenn man einerseits alle Gründe für Gegenleistungen oder Geschenke also auch besondere Leistungen an den Schenker (z.B. Pflegeleistungen) immer möglich ausreichend dokumentiert, entsprechend schriftliche Verträge abschließt oder im Falle einer Schenkung schriftlich konkret in Bezug nimmt. Zum Beispiel könnten sich aber auch Vorsorgeerklärungen (Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung) anbieten, in denen auf eigene Wertvorstellungen, die eigene sittliche Pflichten und ebenso auf besondere Leistungen des Beschenkten an den Schenker Bezug genommen wird. Zweckmäßig ist jedenfalls die Problematik der langjährigen Rückforderbarkeit von Schenkungen im Falle von Verarmung oder Bedürftigkeit für Sozialleistungen im Auge zu behalten und sich rechtzeitg anwaltlich beraten zu lassen. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span></div></blockquote></blockquote></div>]]></description>
			<pubDate>Mon, 19 Oct 2020 11:13:00 GMT</pubDate>
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			<title><![CDATA[Krisentheorie - Unbequem oder gefährlich?]]></title>
			<author><![CDATA[]]></author>
			<category domain="http://www.mein-lieblingsanwalt.de/blog/index.php?category="><![CDATA[]]></category>
			<category>imblog</category>
			<description><![CDATA[<div id="imBlogPost_000000004"><blockquote><div><span class="imUl"><span class="cf1 ff1"><span class="fs14lh1-5">Unbequem oder asoziale/gefährlich - Fragestellungen in und über die Corona-Krise?</span></span></span></div><div><span class="fs11lh1-5 ff1"><span class="cf1"><br></span></span></div><div class="imTAJustify"><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Der Lockdown ist da, er nervt, er schürt auch Ängste und Fragen. Heutezutage hat man es auch als Anwalt nicht einfach. Immerhin -so glaubt man - hat man gutes Rüstzeug, um die schleichend aufkommenden Fragen sich selbst möglichst emotionsfrei zu beantworten. Diese Hoffnung schwindet und Selbstzweifel nagen sich den Weg in die Gedankenwelt. </span></div><div class="imTAJustify"><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Ob man nun Eigenrecherche betreibt, oder gleich vom sozialen Big Brother Beitragsvorschläge erhält ist einerlei, unweigerlich erscheint früher oder später derzeit in jeder Timeline der Name "Wodarg". Und im Gepäck mit diesem Namen werden Fragen und zugleich Behauptungen aufgeworfen, zur medizinischen politischen und wirtschaftlichen Zweckmäßigkeit aller derzeit alles und jeden erdrückenden staatlichen Maßnahmen. </span></div><div class="imTAJustify"><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"><br></span></div><div class="imTAJustify"><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Wer ist das, der Herr Wodarg? Dem durchschnittlich informierten Anwalt war der Name bis vor Kurzem nicht wirklich ein Begriff. Antwort bringt eine Dokumentation von Arte, namens: "Die Profiteure der Angst" von 2009 mit sich. In der Dokumentation wird aufgezeigt, welche mit welchen Interessenkonflikten auch in Krisen, bzw. bei Ausruf von Krisen politik gemacht wird, Stichwort tödlichste aller Schweinegrippen. Wodarg wird als "Experte" in der Dokumentation eingeführt. </span></div><div class="imTAJustify"><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"><br></span></div><div class="imTAJustify"><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">In den letzten Wochen hat sich Wodarg über vielfältige mediale Kanäle der Öffentlichkeit, quer durch die politische und mediale Landschaft präsentiert. Bei der Auswahl der Medien nicht zimperlich, spricht er mit jedem, der ihm sein Ohr und seinen Medienkanal leiht - unabhängig davon, ob der Kanal Teil des Mainstream oder des alternativen Medientreibens ist. </span></div><div class="imTAJustify"><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"><br></span></div><div class="imTAJustify"><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Was er sagt klingt explosiv bis vermessen, und für so Manchen offenbar auch verrückt. Die Corona-Krise sei herbei geredet. Epidemologisch stelle sie im Grunde kein größeres Problem, als die jährliche Grippe dar. Es werde dabei mit statistischen Taschenspielertricks und ohne handfeste Datengrundlage eine Pandemie erfunden. &nbsp;</span><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Wer heute solche Thesen produziert, muss mit medialem Kontra rechnen, und das Kontra für Wodarg, war ganz außerordentlich heftig. Was von den Thesen sachlich zu halten ist, ging - wie in heutiger Aufmerksamkeitsökononmie der Medien üblich - in der medialen Hinrichtung unter. </span></div><div class="imTAJustify"><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"> &nbsp;</span></div><div class="imTAJustify"><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">Es lohnt sich jedenfalls bei der Suche nach Hinweisen und Antworten, die Dokumentation im Zusammenhang mit heutigen Ereignissen noch einmal anzuschauen. Ob aktuelle Parallelen zu erkennen sind, sollte jeder Betrachter selbst entscheiden. &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</span></div><div class="imTAJustify"><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1"><br></span></div><div class="imTAJustify"><span class="fs11lh1-5 cf1 ff1">./RP</span></div></blockquote></div>]]></description>
			<pubDate>Tue, 31 Mar 2020 18:58:00 GMT</pubDate>
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