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Widerrufsjoker 2.0 in Rostock -  Auflösung teurer Altkredite

Alte, teure Verbraucherkredite ab Juni 2010 loswerden?

Jetzt die Chance nutzen, sich beraten lassen und schnell reagieren!


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RECHTSFRAGEN

Kündigung vom Arbeitgeber oder
Vermieter erhalten?

Schäden durch fehlende Behandlung
oder Falschbehandlung eingetreten?

Verhalten bei Notstandsregelungen/
Ordnungsverfügungen korrekt?

Welche Ansprüche nach Infizierung
über Dritte?



Für alle rechtlichen Fragen
- gerade in der Krise - kann
Awaltsrat und Anwaltstat
nicht schaden!
Widerrufsjoker 2.0 - Widerruf von Verbraucherdarlehen ab 2010 möglich

Der EuGH hat mit seinem viel beachteten Urteil zur Widerrufsmöglichkeit von Verbrauchrdarlehen EuGH, Az. C-66/19 den Weg frei zu einem weiteren "Widerrufsjoker" gemacht.Das OLG Rostock hat sich daraufhin bereits der Auslegung des EuGH angeschlossen.  Nach maßgeblicher Meinung dieser Gerichte verstößt der sogenannte Kaskadenverweis in den üblicherweise von Banken für Immobiliendarlehen (möglicherweise betroffen sind Abschlüsse in der Zeit von Juni 2010 bis März 2016) oder Fahrzeugkredite (möglicherweise betroffen sind solche zwischen Juni 2010 bis heute) verwendeten Widerrufsbelehrungen gegen europäisches Verbraucherrecht. In den betroffenen Fällen begann die vierzehntägige sogenannte Widerrufsfrist demnach trotz der Belehrungen noch nicht zu laufen.

Mandanten können daher nun auch Jahre nach Abschluss des Darlehens immernoch einen Widerruf erklären und sich damit von solchen alten Finanzierungen ohne Risiko einer Vorfälligkeitsentschädigung lösen.
Der wirksame Widerruf führt zur Rückabwicklung des jeweiligen Verbraucherdarlehens.  

Alte, teure Darlehen können damit z.B. in neue und günstigere Darlehen umgeschuldet werden. Im Bereich der Kfz-Finanzierungen, die in der Regel mit dem Kfz-Kaufverträgen rechtlich verbunden sind, könnten Mandanten z.B. ein langfristig finanziertes Fahrzeug zurück geben und ihr Geld abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück verlangen. Wie immer gilt, jeder Einzelfall hat Besonderheiten und bedarf einer umfassenden Prüfung, insbesondere hinsichtlich der verwendeten Formulierungen im Kaskadenverweis der Widerrufsbelehrung - denn Banken sind keine Leichtgewichte rechtlichen Streit.

Meine Leistungen - für Ihre Ansprüche
Als Ihr Partner, geht es mir darum, Ihnen - ähnlich eines Freundes - mit Ratschlägen zur Seite zu stehen, Ihnen Orientierung im scheinbaren Wirrwar aus Rechtssetzung u. Rechtsprechung zu verschaffen, Ihnen Sicherheit bei Risikoabwägungen zu vermitteln, Ihnen Schutz vor Willkür im Arbeitsleben oder vor Folgen behördliche Fehler zu bieten und  Ihre Abwehr gegen rechtswidrige Übergriffe jeder Art zu gestalten.
Es geht um Hilfestellung bei Abwägung von Entscheidungen im rechtlichen Fahrwasser, mit dem
Ziel,
dass Sie - außergerichtlich & auch vor Gericht - jederzeit
im Privat- oder Berufsleben rechtlich auf Augenhöhe mit ihren Gegnern, Geschäftspartner oder mit Behörden streiten oder verhandeln können.




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Zivilrecht
Neben rechtlichem Rat und Vertretung sorge ich für intelligente Übersicht der Risiken auch bei der Duchsetzung Ihrer Ansprüche, während Sie mit frühzeitiger Dokumentation und Beweissicherung schon einen Grundstein für den rechtlichen Erfolg legen können. Ich unterstütze Sie in jeder Art zivilrechtlicher Problemstellung, sei es z.B. im allgemeinen Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, Bankrecht oder Darlehensvertragsrecht, Straßenverkehrsrecht, Werkvertrags- oder Bauvertragsrecht, Familien- & Erbrecht oder im Deliktsrecht.    
Strafrecht- & Ordnungsrecht
Wer ins Visier von Ordnungs- o. Strafverfolgung gerät, benötigt kompetente, oft schnelle Hilfe. Wahl- oder auch Pflichtverteidigung ist Schwerpunkt des Interesses in meiner Kanzlei. Durch jahrelange Erfahrung im Umgang mit Behörden und mit kurzfristiger Einsicht in Ermittlungsakten kann für Sie das optimale individuelle Verteidigungsergebnis, unabhängig von der Schwere des Vorwurfes bestimmt und verfolgt werden. Kontaktieren Sie mich, noch bevor Sie gegenüber den Behörden Angaben machen, damit Ihre Rechte effektiv gesichtert bleiben.


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In Jedem Fall - Ihr Anwalt!
Als Einzelanwalt stehe ich für direkte und persönliche Kommunikation. Dem oft emotional betroffenen Mandanten möchte ich mit Sachlichkeit helfen, Folgen und Risiken des Falles einzuschätzen. Um für ihn die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen, vertrete ich den Mandanten gegenüber Gegnern, Behörden oder Partnern in jeweils erforderlicher Art und Weise - aggressiv oder harmonisierend - immer leidenschaftlich. Anwaltliche Arbeit ist nicht umsonst, soll aber nicht nur Vermögenden vorbehalten bleiben.
Sozialrecht & Verwaltungs- und Polizeirecht
Im Verhältnis zum Staat stehen dem Bürger vielfältige Abwehr- und Teilhabeansprüche zu. Die Anwendung und Durchsetzung öffentlichen Rechts, sei es durch Ämter, Jobcenter, Polizei oder Kranken - oder Rentenkassen führt häufig zum Spannungsverhältnis mit dem Bürger. Häufig lohnt es sich aber, Verwaltungsakte und Anordnungen der Behörden anwaltlich überprüfen zu lassen, um unberechtigen Zugriff abzuwehren und eigene Ansprüche gegen den Staat durchzusetzen.       
Kanzleisitz & Kontaktdaten:

Barnstorfer Weg 46-47
18057 Rostock
Tel:       0381- 20373888
Fax:      0381 -20373889
Mail:  info@mein-lieblingsanwalt.de

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"Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren;
und wenn du im Unrecht bist, kannst du es dir nicht leisten, sie zu verlieren."
(Mahatma Gandhi)

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen."
(Dieter Hildebrand)

"Falls Freiheit überhaupt etwas bedeutet, dann bedeutet sie das Recht darauf, den Leuten das zu sagen, was sie nicht hören wollen."
(George Orwell)

"Ein guter Jurist kann nur der werden, der mit einem schlechten Gewissen Jurist ist."
(Gustav Radbruch)

"Wenn ich einen Sohn habe, so soll er etwas recht Prosaisches werden, Jurist oder Seeräuber."
(George Gordon Noel Byron)
Ihr Anwalt - zu meiner Person:
Nachfolgende Daten stelle ich ausschließlich zur Information meiner Mandant*Innen zur Verfügung. Jeder insoweit zweckwidrigen Speicherung oder Verarbeitung dieser Daten  widerspreche ich ausdrücklich.


Rechtsanwalt Prosch


Kindheit:
Jahrgang 1972, geboren in Schwerin (Mecklenburg); wohlbehütete Kindheit mit liebevollen Eltern im Arbeiter- und Bauern-Staat mit typischem Entwicklungsweg in Kinderkrippe, Kindergarten, Polytechnischer Oberschule; früher Drang und Talent zu Bewegung mündet in eine typische Förderung hin zu einer Leistungssportlaufbahn am Sportclub Traktor Schwerin, dort als Leichtathlet im Zehnkampf; sportlicher Erfolg bleibt nicht aus (letzter und damit noch immer amtierender DDR-Meister im Zehnkampf der Junioren); unmittelbar nach der deutschen Wiedervereinigung brechen aber sportliche Förderstrukturen nach und nach zusammen, so dass früh die Entscheidung gegen die internationale Sportkarriere und für die berufliche Ausbildung fällt.

Beruflicher Werdegang:
Studium Architektur an der FH Wismar 1993 bis 1999, Studium Rechtswissenschaft Universität Rostock
als Wahlrostocker nach dem Abschluss d. 1. u. 2. Staatsexamina seit 2011 selbstständiger Rechtsanwalt in Rostock als Einzelanwalt in Bürogemeinschaft

Privat aktuell:
verheiratet mit seiner Traumfrau und Vater von zwei unfassbar tollen Kindern

Interessen& Hobbys:
(soweit Beruf und Familie dies zulassen) Sport, Camping, Brettspiele mit Freunden, Musizieren

















CORONA - RECHTSFRAGEN

Coronabedingte Kündigung erhalten? Schäden durch fehlende Behandlung oder Falschbehandlung eingetreten? Sind ausgesprochene Ordnungsverfügungen korrekt? Welche Ansprüche nach Infizierung? Maskenpflicht an Schule? Diskriminiert trotz Attest?

Für alle rechtlichen Fragen - gerade in der Krise - kann Anwaltsrat und Anwaltstat nicht schaden! Wenden Sie sich hierzu gern vertrauensvoll an mich.







Widerrufsjoker 2.0 in Rostock

Alte, teure Verbraucherkredite abgeschlossen ab Juni 2010 nun schnell loswerden? Jetzt die Chance nutzen, sich beraten lassen! Widerrufen Sie jetzt Ihre Immobiliendarlehen! - Historisches Zinstief kann genutzt werden!  Liquidität in Krisenzeiten sichern!
Ein „ewiges“ Widerrufsrecht wegen unwirksamer Belehrung führt zu Rückabwicklung des Altvertrages und zur Möglichkeit der Rückzahlung sämtlicher Zins- und Tilgungsleistungen nebst Nutzungsentschädigung.

Ich berate Sie gern und vertrete Sie auch außergerichtlich sowie vor Gericht.

Direktkontakt:
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1 Kommentar
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Test
2020-04-02 19:54:01
Ganz tolle neue Website! Viel Erfolg weiterhin.
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